Presse - Aktuelle Veröffentlichungen

  Erbschaftsteuerreform 2008 (Teil I)  
 
  1. Gesetzgebungsverfahren
  2. Neue Steuersätze
  3. Neue persönliche Freibeträge

1. Gesetzgebungsverfahren
Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts wurde am 12. Dezember 2007 veröffentlicht. Der Bundestag wird den Entwurf zeitnah verhandeln, sodass der Bundesrat ihm voraussichtlich am 14. März 2008 zustimmen kann. Das Gesetz würde dann erfahrungsgemäß Ende März/Anfang April 2008 verkündet. Das neue Recht soll grundsätzlich für alle nach Gesetzesverkündung ausgeführten Erwerbe gelten.

2. Neue Steuersätze
Nach wie vor sind je nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser/ Schenker und Erwerber drei Steuerklassen zu unterscheiden. Die Steuersätze werden sich jedoch verändern.

Die Steuerklassen im Überblick:

Neues Recht

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich...€ Stkl. I II III
75.000       7 % 30 % 30 %
300.000       11 % 30 % 30 %
600.000       15 % 30 % 30 %
6.000.000       19 % 30 % 30 %
13.000.000       23 % 50 % 50 %
26.000.000       27 % 50 % 50 %
und darüber       30 % 50 % 50 %

Altes Recht

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich...€ Stkl. I II III
52.000      7 % 12 % 17 %
256.000      11 % 17 % 23 %
512.000      15 % 22 % 29 %
5.113.000      19 % 27 % 35 %
12.783.000      23 % 32 % 41 %
25.565.000      27 % 37 % 47 %
und darüber      30 % 40 % 50 %

Die Steuerklasse I (z.B. Ehegatten, Kinder) bleibt weitgehend unverändert, während in den Steuerklassen II und III (z.B. Geschwister, übrige nicht verwandte Erwerber) erhebliche Erhöhungen der Steuersätze eintreten.

3. Neue persönliche Freibeträge
Das neue Erbschaftsteuerrecht sieht zum Teil erhebliche Verbesserungen bei den persönlichen Freibeträgen vor. Diese waren unter anderem notwendig, um Nachteile bei der neuen Bewertung von Grundvermögen auszugleichen. Die Freibeträge im Überblick:

Neues Recht

Ehegatten 500.000 €
Kinder 400.000 €
Enkel 200.000 €
Sonstige Personen der Steuerklasse I 100.000 €
Personen in den Steuerklassen II und III 20.000 €
Eingetragene Lebenspartner (Steuerklasse III)          500.000 €

Altes Recht

Ehegatten 307.000 €
Kinder 205.000 €
Enkel 51.200 €
Sonstige Personen der Steuerklasse I 51.200 €
Personen in Steuerklasse II 10.300 €
Personen in Steuerklasse III          5.200 €


Die vorangegangenen Informationen wurden dem IWP-Newsletter vom 01.03.2008 entnommen.

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