Presse - Aktuelle Veröffentlichungen

  Neue Kontrollmethoden der Finanzverwaltung  
  1. Gekürzte Freiheiten
2. Neue Möglichkeiten der Finanzbehörden
3. Vielfältige Vergleichsmöglichkeiten
4. Richtsatzermittlung für einzelne Branchen
5. Ab 2004 erhöhte Aufmerksamkeit

1. Gekürzte Freiheiten
Freiberufler - wie z.B. Ärzte - erfreuten sich bislang mit Blick auf ihre Gewinnermittlung einer weitreichenden Freiheit. Sie dürfen den Praxisgewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hinsichtlich der formellen Anforderungen an diese sog. Einnahmen - Überschussrechnung existierten bis dato praktisch keine zwingenden Vorgaben. Das soll nunmehr anders werden. Der Gesetzgeber hat durch das sog. Kleinunternehmerförderungsgesetz die §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) eingefügt. Nach der Neuregelung müssen Freiberufler ab dem Jahr 2004 ihre Gewinnermittlung auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck der Steuererklärung beifügen.

2. Neue Möglichkeiten der Finanzbehörden
Angesichts der regelmäßig von Steuerberatern erstellten Einnahmen- Überschussrechnung verwundert die durch den Gesetzgeber im Kleinunternehmerförderungsgesetz v. 31.7.2003 - BStBl (Bundessteuerblatt) 2003 Teil I, S. 398 f. - versteckte Neuregelung. Denn die nunmehr erforderliche Erstellung einer standardisierten Gewinnermittlung muss dem Steuerpflichtigen angesichts der sich regelmäßig stark gleichenden Einnahmen- Überschussrechnungen vordergründig als reine Gängelung erscheinen. Auch die Gesetzesbegründung, die in erster Linie auf den Beitrag zur Steuervereinfachung verweist, lässt die betroffenen Steuerpflichtigen noch nicht argwöhnisch werden. So heißt es dort, die Standardisierung erleichtere dem Steuerpflichtigen nicht nur die Erfüllung seiner Erklärungs- und Auskunftspflicht, sondern vermeide auch Nachfragen seitens der Finanzbehörde. Eher beiläufig erwähnt die Begründung die neuen Möglichkeiten der Finanzbehörden, die einzelnen - mit Kennziffern versehenen - Positionen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch computerunterstützte Verprobungen und Abgleiche zu überprüfen. Für nicht informierte Steuerpflichtige besteht hier eine erhebliche Gefahr, ins offene Messer zu laufen.

3. Vielfältige Vergleichsmöglichkeiten
Die Finanzverwaltung verspricht sich von der Auswertung der standardisierten Vordrucke eine Vielzahl von Informationen und insbesondere durch bisher - etwa bei Ärzten - nicht existente Vergleichsmöglichkeiten, neue Erkenntnisse. Dabei wäre das Finanzamt gar nicht in der Lage, die Informationsflut personell zu bewältigen. Die Verarbeitung der Einzelangaben übernimmt ein neues Computerprogramm, das für den Veranlagungszeitraum 2004 (also ab dem Jahr 2005) in fast allen Bundesländern eingesetzt werden soll. Die Entwicklung des Programms hat das Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf übernommen. Angesichts dessen dürfte das Land Nordrhein-Westfalen ein Vorreiter bei der flächendeckenden Einführung des Programms sein.

4. Richtsatzermittlung für einzelne Branchen
Die neue Software bietet zum einen die Möglichkeit, einen automatisierten Vorjahresvergleich für jeden Steuerpflichtigen vorzunehmen. Diese Option ist nun nicht gerade neu, denn ein Vorjahresvergleich wurde auch bisher schon personell routinemäßig vom Finanzamt durchgeführt. Wichtiger und für den Steuerpflichtigen weitaus einschneidender ist die Möglichkeit der Suche nach Auffälligkeiten durch einen branchenmäßigen Abgleich. Zwar existierte auch bislang schon eine sog. Richtsatzsammlung, die aus einer Vielzahl von Einzelfällen ermittelte Erfahrungswerte enthält. Der Bearbeiter konnte hier für 67 Branchen - z.B. für Bäcker, Metzger und Wirte - Vergleichswerte finden.

Aus einem Vergleich der Werte des Einzelfalles mit den Durchschnittssätzen laut der amtlichen Sammlung konnten Auffälligkeiten bzw. Abweichungen vom Standardfall ermittelt werden. Vor dem Hintergrund der wachsenden Arbeitsbelastung der Sachbearbeiter im Finanzamt kam dieses Instrument aber deutlich weniger in der Veranlagungsstelle, als in der Betriebsprüfung zum Einsatz und war auf bestimmte Branchen beschränkt. Die neue Software bietet der Finanzverwaltung den Vorteil, der Richtsatzermittlung für eine weitaus größere Zahl von Branchen. Übersteigen z.B. bei einem Zahnarzt die Kfz-Kosten um mehr als 30 % das bei vergleichbaren Praxen Übliche und ist die Praxismiete überdurchschnittlich hoch, so könnte die Meldung zu einer zeitnahen Betriebsprüfung die Folge sein. Bisher scheiterte der Nachweis auffälliger Abweichungen vom Normalfall etwa im jeweiligen Finanzamtsbezirk regelmäßig an einer Verletzung des Steuergeheimnisses.

Im Falle eines anonymisierten, computerunterstützten Branchenvergleichs sind diese Bedenken ausgeräumt. Ein Vergleich der Einzelangaben ist künftig mithilfe der standardisierten Vordrucke in einem bestimmten Steuerbezirk eines Finanzamts ebenso möglich, wie in einem abgegrenzten Postleitzahlenbereich oder gar auf Wunsch landesweit.

5. Ab 2004 erhöhte Aufmerksamkeit
Für Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch Einnahmen- Überschussrechnung ermitteln, ist demnach ab dem Veranlagungszeitraum 2004 erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Sie müssen erhöhte Aufzeichnungspflichten erfüllen, um den standardisierten Vordruck vollständig ausfüllen zu können. Es ist empfehlenswert, bei erheblichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr für Rückfragen seitens des Finanzamts gewappnet zu sein. Gleiches gilt natürlich bei absehbaren Abweichungen vom Branchenstandard, allerdings besteht diesbezüglich das Problem, dass der Steuerpflichtige den Standard zumindest im Erstjahr 2004 nicht kennt.

Sowohl im Fall von Unstimmigkeiten mit Blick auf das Vorjahr als auch bei erheblichen Abweichungen von Branchenvergleichswerten droht künftig eine Betriebsprüfung. Es ist jedenfalls ratsam, sich mit dem Inhalt und der Ausgestaltung des Vordrucks vertraut zu machen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Das standardisierte Formular ist samt amtlicher Hinweise im BStBl 2003, Teil I, S. 503 ff. veröffentlicht.

Die vorangegangenen Informationen wurden dem IWP-Newsletter vom 15.5.2004 entnommen.

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