Zurzeit überschlagen sich die der Parteien wieder einmal mit Vorschlägen zur Umgestaltung des Steuersystems. Diese werden aber noch so viele Änderungen erfahren, dass es müßig wäre, hierüber schon jetzt zu berichten.
- Neuer Gesetzentwurf
- Zinsvorteile und Einsparungen aus Progressionsvorteilen
- Anschaffungskosten der Wertpapiere als Ausgaben
- Vorteile bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Ausblick
1. Neuer Gesetzentwurf Es gibt allerdings einen Gesetzentwurf, der auf Initiative des CDU regierten Landes Hessen als Gesetzesinitiative des Bundesrates angestoßen wurde. Insoweit besteht eine realistische Chance, dass die mit diesem Entwurf vorgeschlagenen steuerlichen Änderungen auch nach einem eventuellen Regierungswechsel im Herbst noch Bestand haben.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen befasst sich mit einem noch wenig bekannten, aber interessanten Steuersparmodell, dem ein Riegel vorgeschoben werden soll. Es handelt sich im Prinzip um eine Anlage in Wertpapieren. Durch die besondere Konstruktion können jedoch die gesamten Anschaffungskosten der Papiere zunächst steuerlich als Verlust geltend gemacht werden. Erst Jahre später führt der Verkauf oder die Einlösung der Papiere zu einem Gewinn.
2. Zinsvorteile und Einsparungen aus Progressionsvorteilen
Damit wird eine beträchtliche Reduzierung des heute zu versteuernden Einkommens möglich. Der höhere Gewinn stellt sich erst einige Jahre später ein. Fällt dies in die Zeit nach der Praxisabgabe, so ergeben sich außer Zinsvorteilen auch Einsparungen aus Progressionsvorteilen.
Ermöglicht wird die trickreiche Gestaltung, indem nicht in das Wertpapier investiert wird, sondern eine Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft erfolgt. Diese hat den Kauf, den Verkauf und die laufende Umschichtung der Wertpapiere zum Gesellschaftszweck. Damit fallen die erworbenen Wertpapiere aber in das Umlaufvermögen der Gesellschaft, da es sich nicht um Finanzanlagen handelt, die dauerhaft dem Betrieb dienen sollen (Anlagevermögen).
Gleichzeitig ist die Konzeption so, dass die Gesellschaft nicht die gesetzlichen Grenzen übersteigt, nach denen eine Bilanzierung erfolgen muss. So kann sie die vereinfachte Einnahmen-Überschussrechnung machen.
3. Anschaffungskosten der Wertpapiere als Ausgaben
Beide Faktoren zusammen ermöglichen damit die günstige Steuergestaltung. Bei der Einnahmen-Überschussrechnung können die Anschaffungskosten der Wertpapiere im Umlaufvermögen direkt als Ausgaben behandelt werden und erzeugen einen erheblichen buchhalterischen Verlust.
Der Bundesrat schreibt begleitend zu seinem Gesetzentwurf (BR-Drs. 15/5605):
"Ein neues Steuersparmodell verbreitet sich derzeit mit rascher Geschwindigkeit: Kapitalanleger beteiligen sich an einer so genannten gewerblich geprägten Gesellschaft mit dem Ergebnis, dass sich das eingezahlte Kapital zur Betriebsausgabe wandelt und als Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann. Allein in einem Land kann bereits nach wenigen Monaten, in denen dieses Modell aktiv vertrieben wird, ein Verlustvolumen i. H. v. 600 Mio. Euro nachgewiesen werden. Daneben muss man von einer erheblichen Dunkelziffer ausgehen."
4. Vorteile bei Erbschafts- und Schenkungssteuer
Je nach Konstruktion können sich auch Vorteile im Rahmen der Erbschaft- und Schenkung-
steuer ergeben. Denn dadurch, dass es sich letztlich um eine Unternehmensbeteiligung handelt, gelten hier auch die hohen Freibeträge und Bewertungsabschläge für diesen Bereich.
Im Auge behalten werden müssen aber auch zwei Gesetzentwürfe des Bundesfinanzministeriums, die sowohl die erbschaftsteuerlichen Vorteile als auch den Steuerstundungseffekt beenden würden. Für den einkommensteuerlich relevanten Gesetzentwurf ist sogar eine Rückwirkung vorgesehen, nach der das Gesetz bereits für Beitritte nach Mai 2005 gelten würde.
5. Ausblick
Wird der in diesem Entwurf "Gesetzentwurf zu Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen" vorgesehene, neue § 15b EStG tatsächlich eingeführt, ist dieses Steuersparmodell hinfällig. Mit ihm wären auch Medien-, Windkraft-, Solar- und weitere Fonds, die auf hohe Verlustzuweisungen setzen, betroffen und würden in der bisherigen Form vom Markt verschwinden.
Sollte das Modell der Wertpapierhandelsfonds erhalten bleiben oder 2005 letztmalig angewendet werden können, so gilt es natürlich wie bei allen Fonds, Faktoren wie Anbieter, Qualität der beabsichtigen Anlagen, weiche Kosten und Verwaltungsgebühren kritisch zu prüfen.
Die vorangegangenen Informationen wurden dem IWP-Newsletter vom 17.10.2005 entnommen.
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